REITHALLENORDNUNG
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1. Linke Hand hat Vorfahrt, Rechte-Hand-Reiter weichen auf den zweiten Hufschlag aus.
2. Trab und Galopp hat Vorfahrt vor Schritt, Arbeit an der Hand hat Vorfahrt vor den Reitern.
3. Das Betreten der Reitbahn ist nur mit der Frage „Tür frei?“ und der Antwort „Tür frei!“ eines Reiters gestattet.
4. Longieren ist nur erlaubt, wenn nicht geritten wird oder wenn die Reitenden ausdrücklich nichts dagegen haben.
5. Das Aufbauen von Stangen, Sprüngen, Absperrungen oder sonstigen Aufbauten ist nur erlaubt, solange sich nicht mehr als 3 Reiter in der Halle aufhalten und diese ausdrücklich nichts dagegen haben. Sie sind nach Gebrauch unmittelbar zu entfernen.
6. Pferdeäpfel sind abzusammeln, bevor sie zertreten werden. Dazu kann man auch jemanden aus dem Publikum bitten. Zwei Schubkarren getrockneter Pferdeäpfelstaub pro Tag ist für die Lunge nicht zuträglich und für den Hallenboden auch nicht. Bitte keinen Boden mit herausnehmen.
7. Das Freilaufenlassen oder Wälzenlassen der Pferde setzt voraus, daß die Halle hinterher wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Wenn sich ein anderes Pferd in der Halle befindet, ist Wälzenlassen grundsätzlich verboten.
8. Ab 5 Reitern wird auf einer Hand geritten. Soll die Hand gewechselt werden, gibt einer der Reiter das Kommando dazu.
9. Reitstunden sind so abzuhalten, daß andere Reiter dadurch nicht gestört werden. Sind mehr als 3 Reiter in der Bahn, hat sich der Reitlehrer außerhalb aufzuhalten.
10. Springstunden und Reitstunden sind rechtzeitig in den Plan einzutragen. Sind Springstunden eingetragen, sollten die anderen Reiter darauf Rücksicht nehmen.
11. Die Halle ist wg. der Kinderreitstunden zu folgenden Zeiten für andere Reiter gesperrt: Mo 16.30-19.00 Uhr, Di-Fr 15.30-18.00 Uhr, Sa 11.00-13.00Uhr
12. Aufsteighilfen sind nicht als Schande zu betrachten, sondern zur Schonung des Pferderückens nach Möglichkeit zu benutzen.
13. Stroh in Mähne oder Schweif verpflichtet zur Zahlung einer Runde.
14. Jeder Reiter wird gebeten, ab und zu den Hufschlag zu richten. Es kommt allen zugute.
15. Fremdreiter dürfen gegen Gebühr Halle und Reitplatz benutzen, sofern nicht mehr als 5 eigene Reiter reiten.

Die Hallengebühr beträgt:
-pro Tag 20 Euro oder
-pro Monat 80 Euro

Die Platzgebühr beträgt:
-pro Tag 10 Euro oder
-pro Monat 35 Euro

Bitte vor Reitbeginn in den Kalender an der Treppe eintragen.

Kranke oder krankheitsverdächtige Pferde sind von der Hallenbenutzung ausgeschlossen.

Die Benutzung der Reithalle erfolgt auf eigene Gefahr.

Ich bitte alle Reiter im eigenen Interesse, darauf zu achten, daß sich Fremdreiter tatsächlich auch jedesmal eintragen.

BETRIEBSORDNUNG
Für das Putzen der Pferde und für den Schmied steht ein Waschraum und ein Anbindeplatz davor zur Verfügung, die nach Möglichkeit benutzt und sauber hinterlassen werden sollten.

Es ist darauf zu achten, daß die Pferde nicht aus dem Fenster der Waschbox heraus das Stalltor anknabbern.

Wird ein Pferd auf der Stallgasse angebunden, so sorgen Sie bitte dafür, daß die Boxenwände nicht angeknabbert werden. Auch die Stallgasse ist sauber zu hinterlassen. Striegel bitte nicht an der Boxenwand, sondern auf dem Boden ausklopfen und Mistboy bzw. Schubkarren leeren.

Lichter sind – wann immer möglich – zu löschen, Türen geschlossen zu halten, vor allem im Winter. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf entstehende Stromkosten, sie sind geradezu astronomisch hoch.

Da der Platz in der Sattelkammer etwas beschränkt ist, nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitreiter und lassen Sie jedem die Möglichkeit, seine Sachen unterzubringen. Die Sauberkeit in der Sattelkammer ist Sache der Reiter, ein Besen steht zur Verfügung. Freßbare Sachen dürfen nicht in der Sattelkammer gelagert werden, da sich sonst Ratten und Mäuse einnisten.

Die Reiter unter den Pferdebesitzern werden gebeten, im Gelände so zu reiten, daß es nicht zu Streitigkeiten mit den Landwirten kommt, d.h., Wiesen und Felder sind grundsätzlich Privateigentum und dürfen nicht beritten werden. Im Moment gibt es hier keine Plakettenpflicht und auch keine Reitwege, an die man sich halten muß; das wird nur dann so bleiben, wenn keine Beschwerden kommen.

Pferdeäpfel, die ein Pferd auf dem Weg zur Halle oder ins Gelände hinterläßt, sind vom Reiter zu entfernen. Auch die Halle und der Sandplatz sind abzumisten, und zwar immer sofort, wenn ein Reiter die Halle verläßt, unabhängig davon, ob dieses Pferd tatsächlich geäpfelt hat oder nicht. Es steht eine Anbindemöglichkeit für das Pferd zur Verfügung.

Das Laufenlassen der Pferde in der Halle setzt voraus, daß sämtliche Renn- und Wälzspuren hinterher beseitigt werden. Hierfür stehen Rechen und eine Baustahlmatte zur Verfügung, die mit zwei Stricken auch von Hand gezogen werden kann. Bitte beachten Sie, daß Pferde, die den Spiegel nicht kennen, erst daran gewöhnt werden müssen.

Das Longieren in der Halle ist nur nach vorheriger Einverständniserklärung aller Reitenden möglich und nur, wenn nicht mehr als 2 Pferde in der Halle sind. Die Hallenordnung ist zu beachten und einzuhalten.

Reitstunden o.ä. sind mindestens 24 Std. vorher in den aushängenden Plan einzutragen.

Der Stall ist von 8.°°Uhr bis 22.°°Uhr geöffnet. Da Ruhezeiten für die Pferde wichtig sind, wird um Einhaltung gebeten. Sollten Sie aufs Turnier gehen oder aus sonstigem Grund früher kommen müssen, geben Sie bitte Bescheid. Das gilt ganz besonders für den großen Stall, da aus Sicherheits- und Abschreckungsgründen hier hin und wieder die Hunde übernachten.

Die Paddocktüren werden im Winter von einem Verantwortlichen des Hauses geöffnet; ist dies nicht der Fall, sind sie aus Frostgründen geschlossen zu halten.

Die Koppelzeiten und –einteilung werden von Tag zu Tag festgelegt und unterliegen der Entscheidung des Hauses. Sie können weder vorher mitgeteilt noch unterschiedlich gehandhabt werden. Jeder Besitzer kann sein Pferd individuell zu seiner Koppelgruppe dazustellen oder herausholen.

Der Stall wird morgens gründlich ausgemistet und es werden abends die Äpfel abgesammelt. Wenn der Besitzer selbst nochmal Äpfel absammelt, hat er Stallgasse, Mistboy und Schubkarren in gesäubertem Zustand zu hinterlassen und alle Gerätschaften aufzuräumen.

Es wird dreimal täglich Heu und Kraftfutter gefüttert. Sind die Pferde über mittag auf der Koppel, entfällt die mittagliche Fütterung für diese Pferde.

Heu und Stroh ist nicht zur Selbstbedienung vorgesehen. Sollte ein Pferd zu viel von seinem Stroh gefressen haben, ist in Ausnahmefällen ein Nachstreuen von Stroh möglich. Dies beinhaltet nicht ein Nachstreuen, wenn abends vom Besitzer die Box ein zweites Mal komplett gemistet wird.

Bitte tragen Sie Ihre Schmied- und Tierarzttermine in den großen Kalender in der Halle ein. Sie vermeiden so eine Überschneidung von zwei Schmieden, und alle anderen Reiter haben die Möglichkeit, sich anzuhängen, falls es nötig sein sollte.

Wurmkuren werden 4x jährlich vom Stallbetreiber durchgeführt. Der Stallbetreiber bemüht sich, die Wurmkuren vorher anzukündigen. Nach dem angekündigten Termin haben sich alle Pferdebesitzer zu richten. Sollte es aus unabsehbaren Gründen von Seiten des Stallbetreibers zu einer Verschiebung des Termins kommen, ist dieses als gegeben hinzunehmen, zumal es aus medizinischen Gründen für das Pferd keine Rolle spielt.

Die Benutzung der gesamten Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder, Pferdebesitzer für ihre Pferde.

AN ALLE RAUCHER:
Rauchen ist grundsätzlich nur außerhalb der Gebäude gestattet und keinesfalls in der Nähe von Heu und Stroh. Vor der Reithalle steht ein Ascheneimer, in dem Zigarettenkippen ausgedrückt werden können. Bitte keine Zigarettenkippen auf den Boden werfen.